Bauturbo zündet nur ohne "kommunalen Bremsklotz"

Düsseldorf, 07.11.2023. Der BFW NRW begrüßt die Beschlüsse von Bund und Ländern zum Beschleunigungspakt ausdrücklich.

 „Diese Einigung hat viele gute Ansätze und Punkte, die uns in der jetzigen Lage wirklich helfen können. Es ist endlich ein großer Schritt in die richtige Richtung. Natürlich kommt es jetzt auf das Kleingedruckte und die Ausführung an. Denn für einen echten Bau-Turbo dürfen die Kommunen nicht auf der Bremse stehen. Hier liegt der Schlüssel für eine effektive Umsetzung“, erklärte BFW-Präsident Dirk Salewski.
Gerade beim "Bau-Turbo", der befristeten Sonderregelung im Baugesetzbuch (§ 246 e) gilt: Noch liege der wirkliche Turbo in den Händen der Gemeinden. Nur wenn sie zustimmen, könne Tempo entstehen, so Salewski. "Der Verzicht auf einen Bebauungsplan und die daraus resultierende Entlastung der Bauämter ist also optional und kann regional unterschiedlich ausfallen. Der Ansatz ist also gut und kann echte Potenziale freisetzen. Nicht nur hier, auch bei der Typengenehmigung, bleibt der Knackpunkt der Beschlüsse: Entscheidend ist die kommunale Planungshoheit, die diese guten Ansätze am Ende nichtig machen kann“, sagt der BFW-Präsident.

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