Düsseldorf, 25.08.2023. Das zweite Änderungsgesetz zur Landesbauordnung 2018 befindet sich im Endspurt.
Die letzte Anhörung dazu besuchten BFW-Landesgeschäftsführerin Elisabeth Gendziorra und Julian von Reumont (Dornieden). Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, die Modernisierung im Bestand zu erleichtern. Abstandsflächen, die bisher eine Aufstockung, einen Dachausbau oder auch eine ausreichend gute Dämmung verhindert haben, entfallen oder werden reduziert. Der Prüfkatalog der Baubehörden wird zurückgefahren. Neben Gebäudeklasse 1-3 soll zukünftig auch ein Wohngebäude der Gebäudeklasse 4 genehmigungsfrei sein.
Stark kritisiert hat der BFW NRW die geplante Einführung einer Photovoltaik-Pflicht. Der Verband ist überzeugt, dass es keine Pflicht braucht, wenn der Gesetzgeber rechtliche und steuerliche Hemmnisse abbaut. Die starke Nachfrage nach PV-Anlagen zeigt, dass sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen die Vorteile der Nutzung von Sonnenenergie erkannt haben.
In weiteren Gesprächen mit Abgeordneten und dem Ministerium gilt es nun, weiterhin bestehende Abstandsflächenregelungen im Zusammenhang mit Heizzentralen in Quartieren aus dem Weg zu räumen. Den Gesetzesentwurf zur Landesbauordnung finden Sie hier.