Nachrangdarlehen fürs Eigenheim

Düsseldorf, 03.08.2023. Seit dem 1. August bietet die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) nach Information der Immobilienzeitung nachrangige Eigenheimdarlehen zu einem Zinssatz von 2 % bei einer Laufzeit von 15 Jahren an.

Bezugsberechtigt sind Zweipersonenhaushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 100.000 Euro.

Die Hamburger reagieren damit ganz im Sinne der Forderung des BFW NRW und des BFW Bundesverbandes auf die angespannte Lage am Wohnungsmarkt. Jungen Familien wird damit die Finanzierung eines Eigenheims mit einem Darlehen zu lediglich 2 % Zinsen und damit etwa der Hälfte der zurzeit üblichen Bauzinsen erleichtert. Zielgruppe des Angebotes sind Haushalte mit mittlerem Einkommen. Dazu zählen nach IFB-Angaben Singles mit bis zu 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen jährlich sowie Zweipersonenhaushalte, die jährlich auf ein Einkommen von 100.000 Euro kommen. Pro Kind unter 18 Jahren werden weitere 20.000 Euro angerechnet. So kann eine vierköpfige Kleinfamilie mit einem Einkommen bis zu 140.000 Euro jährlich das zinsvergünstigte Darlehen in Anspruch nehmen. Gefördert werden bei selbstgenutzten Eigenheimen und -wohnungen die Grundstücks- und Kaufpreiskosten sowie die Baunebenkosten. Mit Zinsen von 2 % bei einer Laufzeit von 15 Jahren liegt das maximale Darlehensvolumen bei 150.000 Euro. Das IFB Hamburg kooperiert nach eigenen Angaben mit 24 Kreditinstituten, das IFB-Eigenheimdarlehen kann über die jeweilige Hausbank nachgefragt werden. Es soll nachrangig zum Darlehen der Hausbank gewährt werden, um die Finanzierbarkeit zu erleichtern. werden.

Hamburg – gerne als Referenz für eine positive Wohnbauentwicklung genannt – macht es mal wieder vor. Wir hoffen nun, dass andere nachziehen und die Bildung von Wohneigentum für breite Käuferschichten trotz aktueller Baukostenexplosion und steigender Zinsen wieder möglich machen.

Foto: ©ah_fotobox / Adobe Stock

 

 

 

bfw_landesverband_immobiienwirtschaft_verbund_logo.jpg
Wir gestalten die Zukunft des Bauens.
© Copyright 2023 BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. | Düsseldorf