Düsseldorf, 13.01.2023. Der Erwerb unbebauter Grundstücke wird deutlich erschwert. Bei Ausübung der kommunalen Vorkaufsrechte werden der Immobilienwirtschaft Flächen für den privaten Wohnungsbau entzogen. Das ist in unseren Augen eine künftig deutlich spürbare Auswirkung des Inkrafttretens der „Verordnung zur Bestimmung von Gebieten im Land Nordrhein-Westfalen mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a Satz 1 des Baugesetzbuches (BaulandmobilisierungsVO NRW)“ - für uns kurz: das Baulandmobilisierungsgesetz.
Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Wir haben zum Inkrafttreten der Verordnung bereits im Dezember noch unsere Mitglieder in einer gesonderten Information auf den aktuellen Stand gebracht und über unseren Newsletter informiert.
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