Eckpunkte der Wohnraumförderung 2023

Düsseldorf, 16.12.2022. Kurz vor Redaktionsschluss dieses Newsletters hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung die Eckpunkte der Wohnraumförderung für 2023 zugesandt.

Mit dem Wohnraumförderungsprogramm 2023 – 2027 stellt die Landesregierung für die gesamte Legislaturperiode Fördermittel in Höhe von voraussichtlich 9 Milliarden Euro zur Verfügung.

Die zusätzlichen Mittel sollen der Finanzierung besonderer Klimastandards und immens gestiegener Baukosten auch im geförderten Wohnungsbau dienen und stehen unter dem Vorbehalt der jährlich zu schließenden Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes im Bereich des sozialen Wohnungsbaus.

Im Rahmen des mehrjährigen Programms umfasst das Wohnraumförderungsprogramm 2023 voraussichtlich 1,6 Milliarden Euro. Das Programm wird im Jahr 2023 finanziert aus Mitteln der NRW.BANK, Haushaltsmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie Finanzhilfen des Bundes. Das Land möchte damit verlässliche Planungsgrundlagen für Kommunen und Investoren herstellen, die Ausfinanzierung größerer Projekte erleichtern und die finanziellen Voraussetzungen für die Anwendung kommunaler Baulandbeschlüsse zugunsten des geförderten Wohnungsbaus sichern.

Hier gelangen Sie zum Eckpunktepapier (pdf).

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