Warnung vor weiteren Belastungen am Wohnungsmarkt

Düsseldorf, 03.07.2025. Der BFW NRW hat Stellung zur SPD-Forderung nach Nachbesserung der Mieterschutzverordnung genommen. Wir mahnen zu Augenmaß, warnen vor Investitionshemmnissen und setzen auf Angebot statt auf weitere Regulierung. Der BFW-Landesverband Nordrhein-Westfalen hat eine Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion im Landtag abgegeben, in dem eine umfassende Überarbeitung der Mieterschutzverordnung 2025 gefordert wird. Die mittelständische Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sieht den Vorschlag kritisch – nicht, weil Mieterschutz in Frage gestellt würde, sondern weil zentrale rechtliche und wirtschaftliche Prinzipien drohen, ins Hintertreffen zu geraten.
Einseitige Fokussierung auf Regulierung
Zweifellos ist der Schutz von Mieterinnen und Mietern grundsätzlich ein wichtiges Anliegen. Doch eine immer stärkere Regulierung des Wohnungsmarktes geht zu Lasten derer, die dringend benötigten Wohnraum schaffen wollen. Die im Antrag geforderte Erweiterung der sogenannten Gebietskulisse über die schon jetzt einbezogenen 57 Kommunen hinaus trifft insbesondere mittelständische Unternehmen, deren Planungskapazitäten und Investitionsspielräume begrenzt sind. Das zugrunde liegende Gutachten stammt aus Mai 2024 – ohne aktuelle Marktdaten. Dennoch wird das frühzeitige Agieren der Landesregierung in der Stellungnahme grundsätzlich begrüßt, auch wenn die daraus gezogenen Schlussfolgerungen als überzogen angesehen werden.
Verfassungsrecht und Investitionshemmnisse
Besondere Bedenken haben wir mit Blick auf die in § 250 BauGB vorgesehene Möglichkeit zur Verhinderung von Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen. Dies ist ein tiefer Eingriff in das Eigentumsrecht nach Artikel 14 GG – ein Kernpfeiler unserer Rechts- und Wirtschaftsordnung. Umwandlungsverbote sind für uns weder verhältnismäßig noch zielführend. Sie erschweren nicht nur die Bildung von Wohneigentum, sondern wirken auch abschreckend auf Investitionen – ohne einen nennenswerten Beitrag zur Schaffung neuen Wohnraums zu leisten. Eine Kündigungssperrfrist von regulär drei bis mittlerweile acht Jahren in engen Wohnungsmärkten ist mehr als vollkommen ausreichend und schließt im Grunde Investoren aus, die ernsthaft eine Selbstnutzung von Wohneigentum planen, da die Selbstnutzung in den meisten Fällen zeitnah beabsichtigt ist.
Marktlogik statt weiterer Eingriffe
Die eigentlichen Ursachen für steigende Mieten sehen wir nicht in mangelndem Mieterschutz, sondern im fehlenden Angebot an Wohnungen. Die massiv gestiegenen Baukosten, verschärfte Vorgaben auf allen politischen Ebenen und die Finanzierungslage machen wirtschaftliches Bauen immer schwieriger – ohne staatliche Förderung vielerorts inzwischen unmöglich. Eine weitere Ausdehnung regulatorischer Maßnahmen sendet falsche Signale und schreckt Investoren zusätzlich ab. Das gefährdet nicht nur Neubauprojekte, sondern auch dringend notwendige Sanierungen im Bestand.
Plädoyer für Augenmaß und Verhältnismäßigkeit
Der BFW NRW appelliert an die Politik, bei der Weiterentwicklung der Mieterschutzverordnung Augenmaß zu bewahren. Eine gesunde Balance zwischen dem Schutz der Mieterinnen und Mieter, dem Recht auf Eigentum und der Sicherung von Investitionen ist entscheidend – für mehr bezahlbaren Wohnraum in Nordrhein-Westfalen.
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