Zum Hauptinhalt springen

Rechtssicherheit statt neuer Barrieren


Beitragsbild Aktuelles 1
01. Juli 2025

Düsseldorf, 01.07.2025. Im Mai 2025 hat der BFW NRW im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung zum Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Sozialorientiertes Wohnen stärken – gemeinsam leichter Wohnraum schaffen“ Stellung genommen und die Sicht der mittelständischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft eingebracht. Nachstehend wesentliche Auszüge:

Bestandsumbau erleichtern ist Zukunft - exklusiv gedachte Gemeinwohlorientierung ist überholt
Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erleichterung von Modernisierungen und Umnutzungen im Bestand begrüßen wir ausdrücklich. Angesichts hoher Baukosten sehen wir im Abbau baurechtlicher Hürden einen wirksamen Hebel zur Wohnraumschaffung – insbesondere durch die Umnutzung gewerblich genutzter Gebäude. Diese scheitert in der Praxis oft an technisch kaum erfüllbaren oder wirtschaftlich unzumutbaren Anforderungen etwa zur Barrierefreiheit. Unterschiedliche Auslegungen durch Bauaufsichtsbehörden erhöhen die Planungsrisiken.

Mit Blick auf die Klimaziele 2045 ist die Aktivierung des Bestands essenziell. Wir unterstützen daher die sogenannte „Oldtimerregelung“, die pragmatische Lösungen für Umbauten im Bestand vorsieht – idealerweise auf bundesweit einheitlicher Rechtsgrundlage. Vorbild kann § 85a der Niedersächsischen Bauordnung sein, der differenziert und sicherheitsorientiert formuliert ist.

Positiv sehen wir das Bekenntnis zur sozialen Daseinsvorsorge. Kritisch bewerten wir jedoch den Fokus auf Genossenschaften, Baugruppen und kommunale Träger, da laut Statistik über 80 Prozent der genehmigten Wohnungen in NRW durch private Unternehmen entstehen.
Auch in der öffentlichen Wohnraumförderung sind private Akteure führend: 2024 flossen rund 1,1 Mrd. Euro an Fördermitteln an private Investoren – mehr als an Genossenschaften und kommunale Unternehmen zusammen. Wir fragen uns daher, warum bestimmte Träger bevorzugt gefördert werden sollen, wenn bezahlbare Mieten nur mit öffentlicher Unterstützung realisierbar sind – unabhängig vom Bauträger.
Die Vorstellung exklusiver Gemeinwohlorientierung halten wir für überholt. Zwar befürworten wir eine Überprüfung von Einkommensgrenzen für Genossenschaftsprojekte, weisen aber darauf hin, dass fehlendes Eigenkapital das Haupthemmnis ist. Wir empfehlen ergänzende Maßnahmen wie Bürgschaftsprogramme, Eigenkapitalersatz und klar definierte Nachweiszeitpunkte für Wohnberechtigungsscheine.

Fördermittel bleiben knapp – alle Akteure einbinden
FAZIT Bezahlbarer Wohnungsbau gelingt nur gemeinsam mit allen Akteuren, gleichen Konditionen und verlässlichen Rahmenbedingungen. Kooperative
Projekte unterschiedlichster Akteure zeigen bereits: Es geht!

Foto: virtua73 - Fotolia.com