Gesetzesinitiave der Union für schnelleren Wohnungsbau

Düsseldorf, 04.02.2025. Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der durch eine befristete Sonderregelung im Baugesetzbuch (§ 246e) bis 2029 Abweichungen von bestehenden Vorgaben ermöglichen soll. Ziel: Den dringend benötigten Wohnungsbau zu beschleunigen.
Die geplante Sonderregelung könnte nicht nur Neubauprojekte, sondern auch Bestandserweiterungen und die Konversion von Gebäuden zu Wohnraum erleichtern. Gemeinden hätten so die Möglichkeit, unter Wahrung nachbarlicher Interessen und naturschutzrechtlicher Vorgaben auf aufwändige und kostentreibende Vorschriften zu verzichten.
Der BFW NRW begrüßt diesen Vorstoß grundsätzlich, denn es braucht mutige und pragmatische Ansätze, um dem Wohnungsmangel in Deutschland entgegenzuwirken. Gleichzeitig dürfen die Herausforderungen bei der konkreten Umsetzung nicht unterschätzt werden – baurechtliche Vereinfachungen allein lösen das Problem nicht.