Aufstockung der Wohnraumförderung
Düsseldorf, 15.10.2024. Unlängst äußerten der BFW NRW und weitere Verbände der Immobilienwirtschaft Kritik an der Entscheidung des nordrhein-westfälischen Bauministeriums, die Wohnraumförderung für 2024 auf 1,7 Milliarden Euro zu begrenzen. Im Jahr 2023 betrug diese noch 2,1 Milliarden Euro. Rund zwei Wochen später verkündete Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU), dass das Förderkontingent für 2024 von bisher 1,7 Milliarden Euro um 1 Milliarde Euro auf 2,7 Milliarden Euro erhöht wird. Zusätzlich werden weitere 500 Millionen Euro bereitgestellt, um die im Jahr 2023 gewährten Förderungen abzudecken.
Scharrenbach betonte: „Durch die Aufstockung der öffentlichen Wohnraumförderung bleibt Nordrhein-Westfalen ‚place to bau‘ für bezahlbares Wohnen.“ In den darauffolgenden zwei Jahren wird die Fördersumme jedoch sinken und jeweils 1,9 Milliarden Euro betragen. Ab 2025 wird zudem die Verzinsung auf ein Prozent gesenkt, und die maximale Dauer der Zinsverbilligung beträgt dann 30 Jahre. Ministerin Scharrenbach ist sich der Bedeutung von gefördertem Wohnraum bewusst. „Mit der öffentlichen Wohnraumförderung haben wir derzeit den Stabilitätsanker, den die Bau- und Wohnungswirtschaft in unserem Land braucht.“ Das zusätzliche Fördergeld stammt nicht aus dem Landeshaushalt, sondern die NRW Bank stockt ihren Anteil auf. Sie kann dazu „unter Deckung von temporären Refinanzierungsbedarfen“ Fremdkapital aufnehmen.
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